Lärmkartierung von Werkshallen und Geräuschmessungen am Arbeitsplatz
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AKUVIB führt die Ermittlung und Bewertung der Gefährdung durch Geräuschimmissionen in Betrieben gemäß der Arbeitsschutzverordnung durch
Durch Schallmessungen am Arbeitsplatz können Bereiche identifiziert und durch Katasterlärmkarten gekennzeichnet werden, die eine erhöhte Lärmbelastung aufweisen. Häufig ist neben der Messung auch eine Beratung zur Geräuschminderung notwendig.
Unter Beachtung der gegebenen Randbedingungen (z.B. fertigungstechnische und wirtschaftliche Aspekte), berät AKUVIB Sie in Hinblick auf eine schalltechnische Optimierung.
Vorschläge für geräuscharme Auslegung von Maschinen und Aggregate sind ebenso möglich wie die Angabe von sekundären Schallschutzmaßnahmen oder Veränderung der Reflexion von Wänden.
In den vergangenen Jahren hat sich einiges im Bereich der Gesetzgebung für Lärmbelastungen am Arbeitsplatz verändert. Die RL 2003/10/EG “Lärm” gibt neue und präventive Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für den Arbeitsplatzlärm vor. Die bisherigen oberen und unteren Auslösewerte wurden herabgesetzt.
Jeder Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind oder sein können. Bereits bei Erreichen bzw. Überschreiten der unteren Auslösewerte ist eine Reihe von Maßnahmen zu treffen.