Beratung bei der Auslegung von Schallschutzmaßnahmen
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AKUVIB unterstützt sie bei der Auswahl von Schallabsorbern und berechnet die resultierende Geräuschminderung
Eine perfekte, individuelle Akustiklösung setzt die fachgerechte Planung eines effektiven Schallschutzes voraus. Wir erarbeiten in Verbindung mit unseren Kunden die passenden Lösungen
Der Lärmschutz umfasst ein breites Spektrum am Vorschriften. So beurteilt AKUVIB die Schallsituation nach den geltenden Normen und Regelwerken und empfiehlt geeignete Schallschutzmaßnahmen, zum Beispiel:
- Gewerbelärm und Nachbarschaftslärm nach TA Lärm
- Straßenlärm nach RLS-19
- Schienenlärm nach Schall03
- Sportanlagenlärm nach 18 BImSchV
- Tieffrequente Geräusche gemäß DIN 45680
Im Rahmen von Lärmschutzprojekten ermitteln wir die akustischen Emission- und Immissionwerte. Und führen mittels Soundplan Lärmprognoserechnungen durch. Anhand einer Katasterlärmkarte wird die Ist Situation analysiert und geeignete Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet.
AKUVIB ist nach §28 BImSchG zugelassene Fachstelle und erstellt im Rahmen dieser Tätigkeit Lärmschutzgutachten und führt nach erfolgter Umsetzung behördlich anerkannte Abnahmemessungen durch. Im Rahmen ihrer Genehmigungsverfahren unterstützt AKUVIB sie bei der Erfüllung der behördlichen Vorgaben und bei der Realisierung ihres Vorhaben.