Bestimmung der Schallabstrahlung über die Schallleistung
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AKUVIB bestimmt die Schallemission nach der Maschinenrichtline zum Nachweis lärmarmer Maschinen
Eine leise Maschine ein Qualitätsmerkmal. Mittels der Schallleistungsmessung lässt sich ermitteln, ob eine Schalldämmung notwendig ist und die Abstrahlcharakteristik des Produktes identifizieren.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/ EG fordert die Angabe der Luftschallemission der Maschine am Arbeitsplatz. Wird der Schalldruckpegel von 80 dB(A) überschritten, so ist die Angabe der Schallleistung erforderlich.
Auch für die Wahl des Aufstellungsortes zum Beispiel in einer Betriebshalle spielt die Angabe der Schallleistung eine wichtige Rolle. Maßnahmen des sekundären Schallschutzes können adäquat geplant werden bzw. sind bestenfalls nicht notwendig.
Zur Überprüfung der abgestrahlten Schallemission werden Schallleistungsmessungen durchgeführt. Dabei werden entweder Schalldruckmessungen an diskreten Punkten durchgeführt und über das Flächenmaß die Schallleistung bestimmt. Bei schlechten Messbedingungen vor Ort lässt sich die Schallleistung auch mittels Intensitätsmessung bestimmen. Diese Messung kann auch bei Störgeräuschen durchgeführt werden.
AKUVIB ermittelt die Schallleistungsmessungen im eigenen Halbfreifeldraum.