Messungen von Schall und Schwingungen
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AKUVIB ist benannte Messstelle nach §29b Bundes- Immissionsschutzgesetz
Seit mehr als 15 Jahren ist AKUVIB auf dem Gebiet der Akustik und Schwingungsmessung akkreditiert und bekannt gegebene Messstelle nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen.
Als Fachstelle liefern wir Ihnen Beratung, Messungen und Untersuchungen aus einer Hand.
Hierzu gehören unter anderem:
- Erstellung von Prognosen zur Vermeidung von Geräusch- und Erschütterungsbelastungen bei geplanten Baumaßnahmen, Umbauten, Sprengungen oder ähnlichem
- Beratung, Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen des Immissions- und Emissionsschutzes, sowie Lärmminderungsplanungen
- Beurteilung von Betriebsplänen im Hinblick auf Belastungen am Arbeitsplatz und des Arbeitsschutzes
Im Zuge von Geräuschmessungen im Nahbereich oder an geeigneten Immissionsorten kann AKUVIB den Nachweis eines ausreichenden Schallschutzes einer Anlage erbringen. Zur Vorlage bei den Genehmigungsbehörden erstellen wir für Ihre neu zu errichtenden Anlagen oder bei genehmigungspflichtigen Umbauten schall- und schwingungstechnische Prognosegutachten. Wir beraten Sie bereits im Vorfeld über einen geeigneten Schallschutz oder können direkt Maßnahmen zur primären Geräuschminderung an Anlagen und Aggregaten vorschlagen.
Der Nachweise des ausreichenden Schallschutzes wird dann im Rahmen eines Prognosegutachtens mit den zugelassenen Emissionswerten in der Nachbarschaft verglichen und deren Einhaltung dokumentiert.