Durchführung von Schall- und Lärmmessungen nach TA Lärm
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Messung von Geräuschen sowie Erstellung von Rasterlärmkarten
Oftmals sind neben der Schallausbreitungsrechnung auch Geräuschmessungen erforderlich, um im Rahmen von Lärmgutachten die Geräuschsituation zu erfassen.
Bei der Errichtung bzw. Erweiterung zum Beispiel von Gewerbebetrieben ist den zuständigen Behörden die Einhaltung der Lärmgrenzwerte an den nächstgelegenen Wohnbebauungen nachzuweisen.
Bei unseren Schallmessung werden sowohl die relevanten Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen als auch die Nebengeräusche von uns erfasst und beurteilt. So können wir Sie im Rahmen von Lärmgutachten optimal beraten und helfen Ihnen Grenzwerte einzuhalten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir sie bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen unterstützen und geeignete Lärmschutzmaßnahmen nach schalltechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeiten.
AKUVIB ist bekanntgegebene Messstelle nach §29b des Bundesimmissionsschutzgesetztes für die Messung von Geräuschen.